Ich habe gestern ein interessantes Mail bekommen, welches mich auf eine Rechtliche ‘Ungereimtheit’ oder besser gesagt Frechheit hingewiesen hat.
Sehen wir uns einmal folgende Situation in der Theorie an: Ein Einbrecher bricht bei einem Haus ein und findet sich bei einem Giftschlangenbesitzer und wird – warum auch immer – gebissen. Ob nun unser fiktiver Dieb dabei draufgeht oder nicht ist jetzt für dieses Beispiel genau soviel Nebensache wie die Laune von Schrödingers Katze.
Fakt ist, der Besitzer des Hauses hat mit rechtlichen Folgen zu rechnen hat. Sowas finde ich persönlich den Hammer.
Alles was Recht ist…